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Hinweis Ausfallentschädigung und Beiträge an Transformationsprojekte
Der Bundesrat hat am 13. April 2022 die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende per Ende Juni aufgehoben, aus diesem Grund kann für Schäden ab dem 1. Juli 2022 keine Ausfallentschädigung mehr beantragt werden. Der letzte Eingabetermin für Gesuche um Beiträge an Transformationsprojekte war am 30. November 2022.
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